ERKLÄRUNG ZUR BARRIEREFREIHEIT

Das Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis strebt an, seine Webseiten in Einklang mit § 10 Absatz 1 des Landesbehindertengleichstellungsgesetzes (L-BGG) barrierefrei zugänglich zu machen.

 

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für www.wir-der-kreis.de.

 

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Webseite ist mit § 10 Absatz 1 L-BGG vollständig vereinbar.

Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:
Die Inhalte fallen nicht in den Anwendungsbereich der anwendbaren Rechtsvorschriften

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 09.06.2023 erstellt. Die Erklärung wurde zuletzt am 19.03.2024 überprüft.

Rückmeldung und Kontaktangaben

Sind dir Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten auf unserer Website aufgefallen oder hast du Anmerkungen sowie Fragen zum barrierefreien Zugang? Dann melde dich gerne bei uns unter:

Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis
Kurfürsten-Anlage 38-40
69115 Heidelberg
post@rhein-neckar-kreis.de

Schlichtungsverfahren

Wenn du der Meinung bist, dass diese Webseite nicht barrierefrei zugänglich ist, kannst du unsere unter „Rückmeldung und Kontaktangaben“ genannte Stelle oder Person darüber informieren.
Falls wir dir nicht oder nicht zufriedenstellend innerhalb von vier Wochen ab Zugang deiner Anfrage antworten, kannst du dich an die Schlichtungsstelle des Landeszentrums für Barrierefreiheit (LZ-BARR) wenden. Die Schlichtungsstelle erreichst du wie folgt:

Landeszentrum Barrierefreiheit
Schlichtungsstelle
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart
Telefon: 0711 123 39375
E-Mail: schlichtung@barrierefreiheit.bwl.de
Webseite: https://barrierefreiheit-bw.de/

Das Schlichtungsverfahren ist unentgeltlich.

Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach § 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG wird hingewiesen.