ERKLÄRUNG ZUR BARRIEREFREIHEIT
Das Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis strebt an, seine Webseiten in Einklang mit § 10 Absatz 1 des Landesbehindertengleichstellungsgesetzes (L-BGG) barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für www.wir-der-kreis.de.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Webseite ist mit § 10 Absatz 1 L-BGG vollständig vereinbar.
Nicht barrierefreie Inhalte
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:
Die Inhalte fallen nicht in den Anwendungsbereich der anwendbaren Rechtsvorschriften
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 09.06.2023 erstellt. Die Erklärung wurde zuletzt am 09.06.2023 überprüft.
Rückmeldung und Kontaktangaben
Sind dir Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten auf unserer Website aufgefallen oder hast du Anmerkungen sowie Fragen zum barrierefreien Zugang? Dann melde dich gerne bei uns unter:
Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis
Kurfürsten-Anlage 38-40
69115 Heidelbergpost@rhein-neckar-kreis.de
Durchsetzungsverfahren
Um zu gewährleisten, dass diese Webseite den in § 10 Absatz 1 L-BGG beschriebenen Anforderungen genügen, kannst du dich an das Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis wenden und eine entsprechende Rückmeldung geben. Die entsprechenden Kontaktdaten finden Sie unter Ziffer 4 dieser Erklärung. Falls das Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis nicht innerhalb der in § 8 Satz 1 L-BGG-DVO vorgesehenen Frist auf deine Anfrage antwortet, kannst du dich an die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen oder an die kommunale Beauftragte für die Belange von Menschen mit Behinderungen im Rahmen der in § 14 Absatz 2 L-BGG und § 15 Absatz 3 Satz 2 L-BGG beschriebenen Ombudsfunktion wenden. Die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen kannst du wie folgt erreichen:
Landes-Behindertenbeauftragte Stephanie Aeffner
Geschäftsstelle der Landes-Behindertenbeauftragten:
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart
Telefon: 0711 279 3360
E-Mail: Poststelle@bfbmb.bwl.de
Die Kontaktdaten der für die zuständigen kommunalen Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen kannst du dich über die Webseite des Stadt- oder Landkreises in Erfahrung bringen, in welchem Sie Ihren dauerhaften Wohnsitz haben.
Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach § 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG wird hingewiesen.